Ja. Die Geschäftsführung behält ihre Befugnisse; der Sachwalter überwacht, er leitet nicht. Das ist der Unterschied zum Regelverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter übernimmt.
By worstbrock_admin|2026-09-17T17:42:51+02:0017. September 2026|Eigenverwaltung|Kommentare deaktiviert für Bleibt die Geschäftsführung im Amt?