Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist die engere Variante: Es steht nur offen, solange keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, verlangt die Bescheinigung eines unabhängigen Sachverständigen und gibt dem Unternehmen bis zu drei Monate, um in Ruhe einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Dafür darf das Unternehmen den Sachwalter selbst vorschlagen und ist vor Vollstreckungen geschützt.
Der Preis ist der enge Zeitrahmen: Wer zu spät kommt, kann den Schutzschirm nicht mehr wählen. Welcher Weg passt, entscheidet sich an der Liquiditätslage — und die muss dafür belastbar gerechnet sein.